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Das Amt der Bundestierschutzbeauftragten – Eine politische Stimme für Tiere

Ein langer Weg: Die Schaffung des Amtes

Tiere haben in unserer Gesellschaft keine politische Stimme – und bisher auch kaum staatliche Vertretung. Das sollte sich ändern: Am 12. Juni 2023 war es endlich so weit: Die Bundesregierung schuf offiziell das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Tierschutz. Zur ersten Bundestierschutzbeauftragten wurde die erfahrene Tierärztin und Tierschutzexpertin Ariane Désirée Kari berufen.

Bereits 2022 forderte Animal Society mit einer bundesweiten Petition die Schaffung eines unabhängigen Amts der Bundestierschutzbeauftragten. Die Initiative war eine Reaktion auf das Versäumnis der Bundesregierung, ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Dort war angekündigt worden, dass es eine*n unabhängige*n Tierschutzbeauftragte*n auf Bundesebene geben solle.

Die Petition fand breite Unterstützung: Sie machte deutlich, dass Tiere im politischen Betrieb systematisch unterrepräsentiert sind. Während das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) formell für den Tierschutz zuständig ist, überwiegen dort wirtschaftliche Interessen. Eine unabhängige Instanz, die ausschließlich tierliche Belange in den Blick nimmt, war überfällig.

Mit einer Diskussionsveranstaltung im Bundestag am 13.12.2022 konnte die Notwendigkeit des Amtes und mögliche Kompetenzen unterstrichen werden und fachliche Expertise zur Ausgestaltung eingebracht werden. Im Mai des Folgejahres wurde die Schaffung des Amtes dann endlich angekündigt und am 12. Juni 2023 wurde Dr. Ariane Kari als erste Bundestierschutzbeauftragte durch den damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) ernannt. 

Was macht die Bundestierschutzbeauftragte?

Die Tierschutzbeauftragte soll den Tieren in Deutschland politisches Gehör verschaffen – unabhängig, fachlich fundiert und parteiungebunden. Die zentrale Aufgabe des Amtes ist es, die Bundesregierung, insbesondere das BMLEH, bei tierschutzrelevanten Fragen zu beraten und Impulse für eine tierschutzgerechtere Gesetzgebung zu setzen.

Zu den konkreten Aufgaben gehören:

  • Beratung der Bundesregierung bei allen Fragen rund um den Tierschutz
  • Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzesinitiativen
  • Vernetzung und Austausch mit Landesbehörden, Tierschutzorganisationen und Tierhalterverbänden
  • Mitarbeit auf internationaler Ebene, z. B. in EU-Gremien oder bei globalen Tierschutzinitiativen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sichtbarmachung tierschutzrelevanter Themen
  • Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts, der Missstände aufzeigt und Fortschritte dokumentiert
  • Ansprechbarkeit für Bürger*innen, die Fragen oder Hinweise zum Tierschutz haben

Zentral ist dabei, dass das Amt unabhängig agiert und nicht weisungsgebunden ist – ein wichtiger Unterschied zu ministeriellen Strukturen.

Wer ist die derzeitige Tierschutzbeauftragte?

Seit der Einführung des Amtes im Juni 2023 ist Ariane Désirée Kari die erste Bundestierschutzbeauftragte. Die promovierte Tierärztin bringt umfangreiche Erfahrung aus dem öffentlichen Veterinärwesen und dem Tierschutz mit: Bereits seit 2016 war sie in der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten in Baden-Württemberg tätig, wo sie ab 2017 das Amt der stellvertretenden Landestierschutzbeauftragten innehatte.

Ariane Kari hat sich über viele Jahre hinweg fachlich spezialisiert: Sie ist Fachtierärztin für Tierschutz sowie Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen und verfügt über fundierte Kenntnisse in der Tierarzneimittelüberwachung und im tierschutzrechtlichen Vollzug.

Ihre fachliche Qualifikation und ihr Engagement machen sie zu einer glaubwürdigen und kompetenten Stimme für den Tierschutz auf Bundesebene. Kari setzt sich mit Nachdruck dafür ein, tierschutzpolitische Themen sichtbarer zu machen und Missstände klar zu benennen – stets mit dem Ziel, das Leben von Tieren in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Zwei Jahre im Amt – Was wurde erreicht?

Obwohl das Amt erst im Juni 2023 geschaffen wurde, kann Ariane Kari bereits auf wichtige Schritte zurückblicken, die sie etabliert und erreicht hat. In ihrem ersten Tätigkeitsbericht (2023–2024) wird deutlich, dass sie es sich zur Aufgabe gemacht hat, Tierschutz stärker in den politischen Diskurs zu bringen und konkrete Defizite anzugehen.

Bilanz nach zwei Jahren – Das hat die Bundestierschutzbeauftragte erreicht

1. Runder Tisch zur Lage der Tierheime in Deutschland

  • Auftaktveranstaltung im Februar 2024 mit Expert*innen aus Behörden, Politik und praktischem Tierschutz
  • Entwicklung eines Arbeitskonzepts mit vier Säulen und mehreren Arbeitsgruppen
  • Fokus der 1. Säule: Wie kommen weniger Tiere ins Tierheim (6 AGs arbeiten an konkreten Lösungen)
  • Ausblick: Weiterarbeit in den anderen drei Säulen (Unterbringung, betriebswirtschaftliche Aspekte, Vermittlung)

2. Etablierung der Frühjahrskonferenz für den Tierschutzvollzug

  • Jährliche Fortbildung und Vernetzung von Amtstierärzt*innen und Jurist*innen
  • Auftakt 2024 mit ca. 150 Teilnehmenden in Berlin
  • 2025: Über 250 Teilnehmende, zweitägiges Programm mit Workshops und Vorträgen
  • Themen u. a.: Illegaler Welpenhandel, Qualzucht, Drittlandtransporte, Verwaltungs- und Strafrecht
  • Ziel: Bessere Umsetzung des Tierschutzrechts durch fachlich gut ausgebildetes Personal

3. Mitwirkung an Rechtssetzungsverfahren

  • Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren zum Tierschutzgesetz, zur Tierschutznutztierhaltungsverordnung, Versuchstierverordnung u. a.
  • Eingebrachte Impulse u. a. zur Einschränkung des Onlinehandels mit Tieren
  • Forderung nach Erweiterung der kontrollierten Tierarten bei VTN-Kontrollen
  • Stellungnahmen zu Drittlandtransporten

4. Europäische Tierschutzpolitik

  • Gespräche mit Bundestags- und EU-Abgeordneten sowie Ministerien
  • Positionspapiere zur Reform der EU-Tiertransportverordnung
  • Positionspapier zum Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zum Wohlergehen von Hunden und Katzen

5. Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarmachung von Tierschutzthemen

  • Präsenz auf Messen und Veranstaltungen
  • Aufklärungskampagnen in den sozialen Medien
  • Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Wahrnehmung tierschutzrelevanter Themen

6. Langfristige Perspektive und Netzwerkarbeit

  • Aufbau und Pflege von Kontakten zu Politik, Landwirtschaft, Verwaltung und Tierschutzorganisationen
  • Einrichtung regelmäßiger Austauschformate
  • Ziel: Das Amt strukturell zu verankern und über die Legislatur hinaus wirksam zu machen

Trotz dieser positiven Entwicklungen ist klar: Ohne ein ausreichendes Budget und ohne gesetzlich verankerte Durchgriffsrechte bleibt das Amt in seiner Wirksamkeit begrenzt. Noch ist es eine beratende Stelle – doch sie könnte zu einer echten Kontrollinstanz mit politischem Gewicht ausgebaut werden.

Mit der Schaffung des Amts der Bundestierschutzbeauftragten wurde ein erster wichtiger Schritt hin zu einer politischen Stimme für Tiere getan. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, ob daraus ein echter Systemwandel wird – mit mehr Transparenz, mehr Verantwortung und vor allem mehr Schutz für die Tiere in Deutschland.

Droht dem Amt der Bundestierschutzbeauftragten das Aus?

Mit der Schaffung des Amtes der Bundestierschutzbeauftragten im Jahr 2023 wurde ein historischer Meilenstein für den Tierschutz in Deutschland gesetzt: Erstmals existiert eine institutionelle, unabhängige Stimme für die Interessen von Tieren auf Bundesebene – jenseits parteipolitischer Interessen, ausschließlich dem Wohl der Tiere verpflichtet.

Doch derzeit steht der Fortbestand des Amtes auf der Kippe: Obwohl die Unterstützung in der Bevölkerung für eine politische Vertretung von Tieren groß ist – laut Tierpolitik-Barometer 2021 sprachen sich 75 % der Menschen in Deutschland für ein solches Amt aus – gibt es im aktuellen Koalitionsvertrag keinerlei Erwähnung des Amtes. Auch im Organisationserlass der Bundesregierung fehlt es – ein besorgniserregendes Signal. 

Es droht eine stille Demontage ohne öffentliche Debatte – trotz der überzeugenden und wirksamen Arbeit der bisherigen Amtsinhaberin Dr. Ariane Kari. Eine Streichung wäre nicht nur fachlich unbegründet, sondern auch politisch kurzsichtig: Die jährlichen Kosten des Amtes liegen unter 500.000 Euro – verschwindend gering im Vergleich zu anderen Ausgaben wie den Steuersubventionen für Agrardiesel (über 440 Millionen Euro jährlich). Hier geht es nicht um Haushaltsdisziplin, sondern um politische Prioritäten.

Aktuell gibt es einen ersten kleinen Erfolg:
Bundestierschutzbeauftragte Dr. Ariane Kari kann vorerst bis Ende des Sommers im Amt bleiben. Ihr ursprünglich bis Ende Mai laufender Vertrag wurde – nach erheblichem öffentlichem Protest – um drei Monate verlängert. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) kündigte die Verlängerung an, die in Kürze vom Kabinett offiziell beschlossen werden soll.

Doch drei Monate sind kein Konzept.
Was fehlt, ist eine politische Entscheidung für den dauerhaften Erhalt des Amtes. Zwar prüft die Bundesregierung laut aktuellen Informationen eine mögliche Verlagerung des Amtes ins SPD-geführte Justizministerium – ein Schritt, den viele Expert*innen begrüßen, da er Interessenkonflikte mit agrarwirtschaftlichen Interessen verringern könnte. Problematisch bleibt jedoch, dass das Tierschutzreferat weiterhin im Landwirtschaftsministerium verbleiben würde – was die Schlagkraft des Amtes einschränken könnte.

Dr. Kari selbst betont zu Recht: Sie ist Beauftragte der gesamten Bundesregierung. Entscheidend für die Wirksamkeit ihrer Arbeit ist für sie vor allem ihre Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit – egal in welchem Ressort das Amt organisatorisch verortet ist.

Unser Fazit: Drei Monate sind ein Aufschub – aber noch keine Lösung. Tierschutz braucht Kontinuität, Planungssicherheit und eine klare politische Ansage.