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Veröffentlicht am 16. Dezember 2022
Jedes Jahr werden in der Europäischen Union (EU) etwa 330 Millionen gerade geschlüpfte männliche Küken von der Eier-Industrie getötet. Schätzungsweise weitere 40 Millionen weibliche Entenküken werden in der Stopfleber Industrie getötet. Dies ist gängige Praxis, da diese Industrien keinen wirtschaftlichen Wert in den Küken sehen. Nicht nur das Töten der Küken an sich ist ethisch nicht vertretbar, sondern auch die genutzten Tötungsmethoden bergen große Tierschutz-Probleme in sich.
Um dieses Problem anzugehen und ein Verbot auf EU-Ebene zu erwirken, hat Animal Society als Teil einer Koalition von 18 NGOs aus ganz Europa, die von der französischen Tierrechts-Gruppe L214 ins Leben gerufen wurde, einen ausführlichen Bericht an die Europäische Kommission verfasst. Die Kommission ist gerade dabei eine Folgen-Abschätzung zu einem möglichen Verbot des Kükentötens auf EU-Ebene durchzuführen. Der Bericht enthält daher relevante Fakten und Daten, Erfahrungen nach einem Jahr Verbot in Deutschland und vor allem wichtige Tierschutz-Überlegungen, sowie Tabellen mit verfügbaren Alternativen.
Zitiervorschlag:
Animal Society. The Way Out: A Report On Ending Chick Killing In the European Union. Stuttgart, December 2022
Männliche Küken von Legehennen-Rassen legen keine Eier und setzen auch nicht genug Fleisch an, um für die Fleisch-Industrie von Wert zu sein. Weiblichen Entenküken in der Stopfleber-Produktion wird auf ganz ähnlich Weise kein Wert zugeschrieben. Sie entwicklen durch die Zwangsfütterung nicht wie ihre männlichen Artgenossen eine Fettleber der gewünschten Größe und Qualität. Daher können Stopfleber-Produzent*innen mit ihnen keinen Profit generieren. Aus diesem Grund werden Küken in der Eier- und Stopfleber-Industrie systematisch direkt nach dem Schlüpfen getötet.
Diese grausame Praxis ist immer noch gängig in den meisten EU-Mitgliedsstaaten, obwohl es mittlerweile Alternativen gibt. Eine Alternative, das sogenannte In-Ovo Sexing, setzt Technologien ein, die es ermöglichen das Geschlecht des ungeschlüpften Kükens bereits als Embryo im Ei festzustellen, um die “ungewollten” auszusortieren. Methoden, die bereits im Einsatz sind, funktionieren ab dem 9. Tag der Bebrütung, was wiederum Bedenken aufgrund des möglicherweise bereits vorhandenen Schmerzempfindens des Embryos hervorruft.
Die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne, also der männlichen Küken der Legehennen-Rassen für die Fleischproduktion, ist eine weitere Alternative. Diese Alternative kommt in Deutschland momentan zum Einsatz, da In-Ovo Sexing Methoden zum Zeitpunkt der Einführung des Kükentöten-Verbots noch nicht flächendeckend verfügbar waren. Die Bruderhahn-Aufzucht geht mit großen Tierschutz-Bedenken einher, ist kostenintensiv und noch umweltschädlicher als die Masthuhn-Haltung. Zusätzlich gibt es in Europa derzeit keine Nachfrage nach dem Fleisch der Hähne, was dazu führt, dass das Fleisch wahrscheinlich in afrikanische Länder exportiert wird und den ohnehin schon mit europäischem Geflügelfleisch überfluteten Markt zusätzlich belastet.
Eine dritte Alternative sind sogenannte Zweinutzungshühner, welche genug Eier legen und genug Fleisch entwicklen, um für Eier- und Fleischindustrie wertvoll zu sein. Diese Alternative kann aus Tierschutz-Sicht aufgrund verbesserter Gesundheit der Hühner, als Verbesserung gesehen werden. Die Zweinutzungs-Rassen sind jedoch nicht wettbewerbsfähig mit Lege- und Masthuhnrassen.
Eine vierte Alternative, die sich von den anderen dahingehend unterscheidet, dass sie sich von der Tierhaltung generell entfernt, sind pflanzenbasierte Ei-Alternativen und pflanzliche Proteinquellen.
Ein EU-weites Verbot des Kükentötens hat breite Unterstützung nicht nur unter Bürger*innen, sondern auch den EU-Mitgliedsstaaten, der Eierindustrie und Brütereien, die sich gleichmäßige Wettbewerbsbedingungen in der EU wünschen. Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien haben das systematische Kükentöten bereits seit 2022 verboten. In Deutschland ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft, was wertvolle Referenzdaten liefert. Dort urteilten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts 2019, dass das Kükentöten nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Das Gericht entschied in einem historischen Urteil, dass allein wirtschaftliche Gründe keinen vernünftigen Grund zur Tötung eines Tieres im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt.
Auch wenn die Einführung nationaler Verbote positiv zu bewerten sind, haben nationale Verbote lediglich limitierte Wirkung auf die Beendigung des Kükentötens in Europa, da es Produzent*innen weiterhin möglich bleibt Eier und Junghennen aus Brütereien in anderen Mitgliedsstaaten zu importieren, in denen das Kükentöten noch erlaubt ist.
Die Europäische Kommission möchte mit der aktuellen Überarbeitung der europäischen Tierschutzgesetzgebung, den Tierschutz in Europa dem aktuellen Stand der Wissenschaft anpassen. Angesichts der bereits verfügbaren Alternativmethoden zum Kükentöten, gibt es für die unnötige, unethische und grausame Praxis keinerlei Rechtfertigung mehr.
Unterzeichne und teile unsere Petition für ein Verbot des Kükentötens auf EU-Ebene!
Kontakt für Nachfragen:
carlotta.heinemann@animalsociety.de