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Koalitionsversprechen einhalten

Bundesbeauftragte*r für Tierschutz Jetzt!

Erfolg!

Tieren fehlt im deutschen Bundestag und in der Bundesregierung eine politische Stimme. Wir fordern Bundeskanzler Scholz, die Bundesregierung und die Regierungsparteien im Bundestag dazu auf, das Versprechen im Koalitionsvertrag einzuhalten und jetzt eine*n unabhängige*n Bundesbeauftragte*n für Tierschutz zu schaffen.

haben bereits unterschrieben.


Kampagnenrückblick

Geschafft! Wie das BMEL am 10.05.2023 bekannt gab, wird Ariane Désirée Kari die neue Bundestierschutzbeauftragte! Wir gratulieren zur Ernennung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. 

Vielen Dank an alle Unterstützer*innen. Ohne Eure Unterschriften hätten wir den Willen so vieler Bürger*innen nach mehr Tierschutz nicht verdeutlichen können. 

Tieren fehlt im deutschen Bundestag und in der Bundesregierung eine politische Stimme. Daher sahen wir die Notwendigkeit für eine*n Bundesbeauftragten für Tierschutz. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Regierung dieses Versprechen im Koalitionsvertrag nicht nur einhält, sondern auch im Sinne eines effektiven Tierschutzes umsetzt. 

Unsere erste Petition “Tiere ins Parlament” unterzeichneten 62633 Menschen. Die Petition zur Bundestierschutzbeauftragten wurde von 37735 Menschen unterschrieben. 
Im Dezember 2022  organisierte Animal Society eine prominent besetzte Veranstaltung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages. Vertreter*innen der Parteien und Expert*innen haben gemeinsam ein Konzept für das Amt des*r Bundesbeauftragten diskutiert und in Teilen abgestimmt. Das Gespräch wurde live mitgeschnitten und ist als Sonderfolge  unseres Podcasts zu hören. Im engen Austausch mit anderen Organisationen haben wir daraufhin unsere konkreten Empfehlungen für die Ausgestaltung und das Mandat des Amtes an Politiker*innen und das BMEL weitergeleitet.

Erstmals wurde nun ein Amt geschaffen, das geeignet ist, Tiere auf Bundesebene zu vertreten. Ein Fortschritt für den Tierschutz – dennoch gilt es, genau hinzusehen. Was sind die Aufgaben der Bundestierschutzbeauftragten und wo sehen wir Bedarf für Nachbesserung?

Zu den Aufgaben der Beauftragten gehören u.a.: 
* Beratungsfunktion für den Bundesminister durch Empfehlungen und Stellungnahmen 
* Zusammenarbeit und Austausch mit zuständigen Behörden und Landestierschutzbeauftragten 
* Bearbeitung von Bürger*innen-Anfragen
* Austausch mit Tierschutz- und Tierhalter*innen-Organisationen

Wichtige Kompetenzen fehlen uns allerdings:
* Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte, 
* Beanstandungsrechte sowie 
* Rede- und Anhörungsrechte im Plenum oder in Ausschüssen

“Dennoch ist die Schaffung des Amtes ein wichtiger Schritt für die politische Repräsentation der Belange und Interessen von Tieren”, resümiert Philipp von Gall, der die Debatte um das Amt für Animal Society begleitete. “Bundesbeauftragte gelten als staatliche Lobbyisten ihres Feldes. Insofern lässt sich das Amt als Vertretung nicht nur des Tierschutzes, sondern auch der Tiere selbst verstehen – und entsprechend umsetzen”

Wir beobachten die weitere Entwicklung mit Spannung und Hoffnung auf eine innovative Umsetzung und freuen uns über diesen ersten wichtigen Schritt zur politischen Repräsentation von Tieren. 

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Unsere Forderungen:

Hilf uns dabei, eine starke Stimme für Tiere auf Bundesebene zu schaffen. Wir fordern:

dass die Bundesregierung mit einer*m Bundestierschutzbeauftragten eine staatliche politische Vertretung von Tieren schafft,

im Haushalt ein ausreichendes Budget für das Amt einer*s Bundestierschutzbeauftragten eingeplant wird,

der*dem Beauftragten umfangreiche Befugnisse und Rechte verschafft werden, um Tiere effektiv vor Leid zu schützen.


Ganzen Petitionstext ansehen

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, 
Tieren fehlt im deutschen Bundestag und in der Bundesregierung eine politische Stimme. Wir fordern Sie, die Bundesregierung und die Regierungsparteien im Bundestag dazu auf, das Versprechen im Koalitionsvertrag einzuhalten und jetzt eine*n unabhängige*n Bundesbeauftragte*n für Tierschutz zu schaffen.

Warum ist ein solches Amt wichtig? Trotz der Bemühungen zahlreicher Tierschutzvereine ist das Elend unzähliger Tiere in Deutschland allgegenwärtig: in der Massentierhaltung ebenso wie im Sport und in der Jagd, bei Tierversuchen, aber auch teilweise in der Heimtierhaltung. Die Abgeordneten haben kein Mandat, um sich für Tiere einzusetzen, sie sind Vertreter*innen des (menschlichen) Volkes.
Das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verfolgt vor allem wirtschaftliche Anliegen. So werden Tiere im politischen Wettstreit immer verlieren.
Das Amt der*des Bundesbeauftragten wäre ein erster wichtiger Schritt, um tierlichen Interessen in der Politik mehr Gewicht und Gehör zu verschaffen. Die beauftragte Person kann staatlichen Missständen im Tierschutz entgegenwirken und Transparenz erhöhen, wenn sie mit einem starken Mandat, nötigen Befugnissen und ausreichend Ressourcen ausgestattet wird.
Wichtig ist auch, dass die*der Beauftragte unabhängig von den politischen Parteien für Tiere eintreten kann.

Bislang hat die Bundesregierung noch nichts unternommen, um das erklärte Ziel, eine*n Bundestierschutzbeauftragte*n zu ernennen, auch wirklich umzusetzen! Und auch die aktuelle Haushaltsdebatte lässt nichts Gutes hoffen. Denn bisher ist in den Haushaltsplänen kein Budget dafür eingeplant. 
Bleibt die Bundesregierung weiter untätig, wäre das eine vertane Chance, einen ersten Schritt in Richtung einer politischen Vertretung von Tieren zu gehen! Wir fordern daher Bundeskanzler Scholz, die Bundesregierung und die Regierungsparteien im Bundestag auf, das Amt einer*s Bundestierschutzbeauftragten nicht nur zu schaffen, sondern es auch mit einem starken Mandat für Tiere und ausreichend Ressourcen auszustatten.
Ganz konkret fordern wir daher:
– dass die Bundesregierung mit einer*m Bundestierschutzbeauftragten eine echte politische Vertretung von Tieren schafft,
– im Haushalt ein ausreichendes Budget für das Amt einer*s Bundestierschutzbeauftragten eingeplant wird,
– der*dem Beauftragten umfangreiche Befugnisse und Rechte verschafft werden, um Tiere effektiv vor Leid zu schützen.

12. Juni 2023

ERFOLG

Es ist geschafft – Das Amt einer Bundestierschutzbeauftragten wurde eingeführt! Am 12. Juni 2023 tritt die neu ernannte Bundestierschutzbeauftragte Ariane Désirée Kari ihr Amt an.

Amtsantritt der neuen Bundestierschutzbeauftragten

Fast geschafft!

Wir sind dem Ziel schon sehr viel näher gekommen! Im Dezember 2022 veranstalteten wir einen Diskussionsabend zum Thema Bundestierschutzbeauftragte*r. Seit dem hat sich einiges getan: Die Stelle wurde eingerichtet, jetzt geht es darum eine geeignete Person samt Stab zu finden. Erfahre hier im Detail, was sich in der Kampagne getan hat:

Veranstaltung im Bundestag

Etablierung und Ausgestaltung eines*r Bundesbeauftragten für Tierschutz

Schaffung eines neuen Amtes für Tiere

Deutschland braucht dringend Innovationen in der Tierschutz-Politik, damit sich wirklich etwas zugunsten der Tiere ändert. Dem stimmen nicht nur Expert*innen, sondern dem stimmt laut einer Umfrage auch die Mehrheit der Deutschen zu.
Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag eine*n Bundesbeauftragte*n für Tierschutz in Aussicht gestellt. Bislang wurde aber nichts unternommen und es gibt keine konkreten Vorschläge, die öffentlich diskutiert werden. Auch wenn aktuell die großen Krisen das Geschehen in der Politik dominieren, darf die Bundesregierung diese historische Chance nicht vergeben: einen ersten wichtigen Schritt zu gehen, um die Interessen von Tieren institutionell zu stärken. 

Die Bundesregierung muss jetzt das Amt einer*s Bundestierschutzbeauftragten schaffen. Wir brauchen dringend eine staatliche Institution und eine engagierte Person, die klar und schonungslos beurteilt, ob die Politik die Tiere ausreichend schützt.

Das Amt muss mit einer Person besetzt werden, 
– die unabhängig von der Parteilinie den Interessen von Tieren verpflichtet ist,
– die Öffentlichkeit transparent über Verstöße informiert,
– die Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht auf rechtlicher Ebene ahnden kann,
– die Gesetzesvorhaben verhindert, die zu mehr Tierleid beitragen oder bestehendes Tierleid zementieren und die bei Gesetzesvorhaben, die Tiere betreffen, immer einbezogen wird.

Ausreichendes Budget

Um effektiv arbeiten zu können, braucht das Amt zumindest einen kleinen Stab an Mitarbeiter*innen und Gelder für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung.  

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist zuständig für den staatlichen Tierschutz in Deutschland. Daher sollte das Ministerium auch ein Budget für den Tierschutz einplanen. Am 10. November steht eine finale Entscheidung im Bundestag zum Haushalt des BMEL an. 

Im Vorfeld dieser Entscheidung, aber auch darüber hinaus, wollen wir Druck aufbauen. Aktuell gibt es im BMEL nur 15 Planstellen, die zu Tierschutzthemen arbeiten – das sind nur 1% der ca. 1.100 Mitarbeiter*innen. Dabei leben und sterben in Deutschland allein in der Massentierhaltung rund 750 Millionen Tiere! 

Gebraucht wird daher eine unabhängige Stimme für Tiere in der Bundesregierung mit ausreichend Ressourcen. Es droht ein zähes Ringen um Mittel und das Scheinargument, es gäbe in diesen Zeiten kein Geld mehr für Tierschutz. Die Absurdität dieser Argumentation zeigt sich schon allein daran: In den kommenden Jahren werden Milliarden Euro öffentlicher Gelder in die Tierhaltung fließen und mit Tierschutz oder “mehr Tierwohl” gerechtfertigt. Klarerweise braucht es dann auch eine unabhängige Stimme, die beurteilt, ob Tierschutz auch wirklich vorliegt.

Starke Befugnisse und Rechte

Das Mandat einer*s Bundesbeauftragten für Tierschutz sollte so formuliert sein, dass die Person zu allen gesetzlichen Initiativen, die Tiere betreffen, informiert werden muss und eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Die*der Beauftragte muss über Befugnisse und Möglichkeiten verfügen, Missstände und rechtliche Initiativen durch Öffentlichkeitsarbeit transparent zu machen. Darüber hinaus sollte die*der Beauftragte initiativ eigene Gesetzesänderungen im Interesse der Tiere einbringen können. Das betrifft z.B. Änderungen im Bundestierschutzgesetz oder bei der Vergabe öffentlicher Subventionen.

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