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Damit Menschen Fleisch konsumieren können, schlachten sie Tiere. Vielen ist der Zusammenhang zwischen einem lebenden, fühlenden Tier und dem Stück Fleisch auf ihrem Teller schon lange nicht mehr bewusst.
Die Schlachtung ist mittlerweile ein hochgradig technisierter und industrialisierter Prozess. Aufgrund seiner Grausamkeit findet er meist weit weg von Konsument*innen hinter den Mauern riesiger Schlachtbetriebe statt.
Unter Schlachtung versteht man das Töten eines Tieres durch Entbluten zum menschlichen Verzehr.1 Eine Schlachtung dürfen nur Personen vornehmen, die einen Sachkundenachweis haben.2
Keine Schlachtung ist nach dem Gesetz das Töten:
Insgesamt wurden im Jahr 2020 in Deutschland rund 761 Millionen Schlachtungen durchgeführt.4
Das sind pro Woche im Schnitt etwa 14,6 Millionen gewerblich getötete Tiere, pro Tag knapp 2 Millionen, pro Minute etwa 1338 Tiere und pro Sekunde etwa 22 Tiere.
2020 wurden allein in Deutschland
Kaninchen und Fische sind hier noch gar nicht mit erfasst.
Die Zahlen der gewerblich geschlachteten Rinder, Schweine und Puten in Deutschland sind im Jahr 2021 allesamt gesunken und setzen damit den Trend des Vorjahres fort. Dennoch sind die Zahlen im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau. Die Zahl der getöteten Masthühner ist im letzten Jahr hingegen gestiegen.6
In Europa werden jährlich rund 12,5 Milliarden Tiere geschlachtet.7 Meerestiere sind in dieser Zahl noch gar nicht enthalten.
Weltweit betrug die Zahl der Schlachtungen von Tieren für ihr Fleisch 2020 etwa 78,8 Milliarden Landtiere.8
Der Vorgang der Schlachtung, also die Tötung selbst, erfolgt durch Entblutung nach einem sogenannten Entblutungsschnitt oder -stich. Zuvor werden die Tiere mit unterschiedlichen Methoden betäubt.
Rinder und Schweine werden nach der Betäubung mit Anschlingketten an den Füßen kopfüber aufgehängt. Anschließend wird ein Halsschnitt oder Bruststich zur Entblutung gesetzt.9,10
Hühner werden in der Regel schon vor der Betäubung an den Füßen an ein Laufband gehängt. Dieses befördert sie zur Betäubungs- und dann zur Schlachtungsstation. Hier erfolgt die Tötung zumeist vollautomatisiert. Der Entblutungsschnitt wird maschinell gesetzt.
Mit dem Entblutungsschnitt werden große Gefäße im Hals- oder Brustbereich eröffnet. Damit soll in kürzester Zeit ein maximaler Blutverlust eintreten und die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn unterbunden werden.11
Der Schnitt oder Stich muss sehr schnell nach der Betäubung erfolgen. Ansonsten steigt das Risiko, dass die Betäubung nachlässt.
Nach der Betäubung mit dem Bolzenschuss muss daher Rindern gesetzlich innerhalb von 60 Sekunden, Schweinen und Hühnern nach der gängigen Betäubung mit CO2 innerhalb von 20-30 Sekunden der Entblutungsschnitt gesetzt werden.12
Wird der Schnitt falsch gesetzt und die Blutgefäße verfehlt, dauert es außerdem länger, bis der Tod der Tiere eintritt. Auch hier besteht dann die Gefahr, dass sie wieder aus der Betäubung erwachen.13 Nicht selten passiert es, dass Tiere das Bewusstsein zurückerlangen und so den weiteren Schlachtprozess und ihre Tötung miterleben.14
Verzögerungen in den zeitlichen Abläufen sind nicht eingeplant, geschehen aber immer wieder, da
Bei Schweinen haben Mitarbeitende in Schlachthöfen beispielsweise im Schnitt nur 5 Sekunden Zeit, um den Entbluteschnitt vorzunehmen.17 Dass es unter diesem Zeitdruck zu Fehlern kommt, liegt auf der Hand.
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden werden im Anschluss an die Entblutung Kopf und Vorderfüße abgetrennt. Ihre Haut wird abgelöst und anschließend abgezogen.18,19
Schweine und Hühner werden nach der Betäubung zunächst in ca. 60 – 62° C heißem Wasser oder Wasserdampf gebrüht. Das bezweckt das leichtere Entfernen von Borsten und Federn sowie der obersten Hautschicht.20
Schweine werden im Anschluss an das Brühbad mit einer 1200° C heißen Flamme “abgeflammt”, um die letzten Borsten zu entfernen und den “Schlachtkörper” möglichst steril zu machen.21
Den geschlachteten Tieren werden dann die Organe entnommen. Das wird in der Fachsprache als “Ausweiden” bezeichnet. Bei Hühnern geschieht dies vollautomatisch durch einen sogenannten Eviszerator22 oder am Eviszerationsband.23
Nachdem die toten Tiere dann auf 7° C bzw. 4° C bei Geflügel heruntergekühlt wurden, erfolgt die Zerlegung in die für den Weiterverkauf vorgesehenen Einzelteile.24
Die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) schreibt vor, dass man ein Tier vor der Schlachtung betäuben muss.
Das Tier darf also erst getötet werden, nachdem wirksam der Schmerz ausgeschaltet und ein Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeigeführt wurde.25
Für die unterschiedlichen Tierarten sind verschiedene Betäubungsmethoden etabliert. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Methoden zuverlässig funktionieren und immer korrekt ausgeführt werden.
Die Betäubungsmethoden verursachen selbst Schmerzen und Leiden und darüber hinaus enormen Stress, da die Tiere hierfür oft erst fixiert werden müssen.
Die mechanische Betäubung mittels Bolzenschuss wird hauptsächlich bei Rindern, Schafen und Ziegen angewandt. Bei Hausschlachtungen auch bei Schweinen.
Bei einem Bolzenschussgerät handelt es sich um eine Schusswaffe. Es ist so konstruiert, dass der Bolzen, also das Geschoss, die Waffe nicht verlässt, sondern unmittelbar nach dem Schuss in die Waffe zurückgezogen wird.26
Rinder, Schafe und Ziegen werden zuvor einzeln in sogenannte Fixierungsstationen (Restrainer) getrieben. In diesen Stationen können sich die Tiere kaum noch bewegen. Das soll das Risiko eines Abrutschens während des Bolzenschusses und Verletzungen von Schlachthausmitarbeitenden durch sich wehrende Tiere verringern.
Für die Herden- und Fluchttiere ist diese Situation der Vereinzelung und Bewegungsunfähigkeit besonders belastend.
Damit die Betäubung so eintritt, wie es vorgesehen ist, muss der Schuss sehr gezielt und genau gesetzt werden. Bei Rindern soll der Schuss frontal auf der Verbindungslinie von der Mitte des Hornansatzes zur Mitte des gegenüberliegenden Auges angesetzt werden. Bei Schafen und Ziegen soll er von oben durchgeführt werden.27
Der Schuss bewirkt beim Tier
Wenn der Schuss nicht sehr exakt gesetzt wird, kommt es zu Fehlbetäubungen, die mit großen Schmerzen und Angst einhergehen. Die Tiere müssen mittels eines weiteren Schusses nachbetäubt werden. Dazu fehlt allerdings häufig die Zeit.29
Die elektrische Betäubung mittels Strom wird zum einen vorrangig bei Hühnern und Puten angewendet.
Man hängt die Tiere dazu bei vollem Bewusstsein an den Füßen an ein Laufband. Dieses transportiert sie zunächst zu einer Betäubungs- und anschließend zu einer Tötungsstation.30
Allein dieses kopfüber Aufhängen, setzt die Tiere unter enormen Stress, Angst und Panik. Sie versuchen sich zu befreien, schlagen mit den Flügeln und nicht selten kommt es zu Ausrenkungen und Knochenbrüchen.31
Die Betäubung erfolgt dann in einem elektrischen Wasserbad, durch welches die Tiere mit dem Kopf gezogen werden. Wird das Gehirn mit einer ausreichenden Menge Strom durchflossen, kommt es zu einem epilespie-ähnlichen Anfall, der eine Betäubung herbeiführt.
Tiere, die versuchen, sich von den Fußfesseln zu befreien, beugen sich häufig nach oben. Das kann dazu führen, dass sie mit dem Kopf nicht in das elektrische Wasserbad gelangen und nicht betäubt werden.32
Durch das Betäuben mehrerer Tiere gleichzeitig, kommt es wegen der unterschiedlichen elektrischen Widerstände zu unterschiedlich starkem Stromfluss. Bei manchen Tieren findet keine ausreichende Betäubung statt, weil nicht genügend Strom bei ihnen ankommt.33
Außerdem bekommen Tiere durch das Flügelschlagen der anderen häufig bereits vor dem eigentlichen Eintauchen Elektroschocks zugefügt. Diese sind extrem schmerzhaft.34
Zum anderen werden auch Schweine teilweise elektrisch betäubt. In kleineren Betrieben werden sie hierzu in Buchten zusammengetrieben. In größeren Betrieben werden sie einzeln in sogenannten Restrainern fixiert.
In beiden Fällen werden sie einzeln mit einer Elektrozange am Kopf hinter den Ohren gegriffen. Auch hier tritt die Betäubung durch das Auslösen eines epilepsie-ähnlichen Anfalls ein.
Es kommt leicht zu Fehlanwendungen, weil die Zange sehr exakt und lange genug angesetzt werden muss. Geschieht dies nicht, erleiden die Tiere einen enorm schmerzhaften Stromschlag35, ohne dass sie danach betäubt sind.
Die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) wird standardmäßig bei Schweinen in größeren Betrieben, in denen viele Tiere hintereinander getötet werden, durchgeführt.36
Bei dieser Methode werden die Schweine in kleinen Gruppen in sogenannte Gondeln getrieben. Diese befördern die Tiere unter die Erde in einen Schacht. Dort herrscht eine CO2-Konzentration von circa 90%, welche die Schweine innerhalb von 15 – 30 Sekunden betäubt.37
Bis die Betäubung allerdings eintritt, durchleben die Tiere Todesangst.
Das CO2 ruft stechende Schmerzen auf den Schleimhäuten der Atemwege und Augen hervor. Es kommt zu Atemnot, Hyperventilation und einem Gefühl des Erstickens sowie Angst- und Fluchtgefühlen.38
Die Tiere schnappen nach Luft, versuchen aus der Kammer zu entkommen und sind in Panik.39
Wegen dieser erheblichen Auswirkungen wurden vor allem bei Schweinen Betäubungen mit Edelgasen wie Argon, Xenon oder Helium erforscht, die keine Schleimhautreizungen und Atemnot auslösen.40 Aufgrund von höheren Kosten und geringer Verfügbarkeit dieser Gase haben sich diese Verfahren allerdings bisher nicht durchgesetzt.41
Auch Hühner und Puten werden teilweise mit CO2 betäubt. Wasservögel wie Enten und Gänsen können mehrere Minuten die Luft anhalten. Eine betäubende Wirkung kann bei ihnen nicht schnell genug herbeigeführt werden. Deshalb wird diese Methode bei ihnen nicht angewandt.42
Bei Hühnern und Puten erfolgt die Betäubung in zwei Phasen: zuerst in einem Tunnel mit einer niedrigen CO2-Konzentration (< 40%), anschließend in einer höheren Konzentration (> 70%).43
Auch sie reagieren mit Abwehrbewegungen und Äußerungen von Unwohlsein wie Flügelschlagen, Luftschnappen und Kopfschütteln auf das Gas. Es löst bei ihnen ebenso Schleimhautreizungen und akuten Stress durch Erstickungsgefühle hervor.44
Viele Menschen wünschen sich mehr Tierschutz und verlangen daher nach vermeintlich “besseren” Schlachtmethoden. Aber auch wenn es Schlachtmethoden gibt, die für die Tiere weniger belastend sind: immer geht es dabei um das unnötige Töten eines Lebewesens.
Eine einheitliche Definition der mobilen Schlachtung gibt es bisher nicht. Gemeint ist damit lediglich, dass die Schlachtung in der gewohnten Umgebung direkt am Hof stattfindet, ohne Lebendtransport zum Schlachthof.45
Das soll Faktoren der konventionellen Schlachtung, die Schmerzen, Leiden und Stress bei den Tieren auslösen, vermeiden. Auch wenn einige Faktoren wegfallen, kommt es auch hier zu Schmerzen und Leiden durch Vereinzelung und häufig gleiche Betäubungsmethoden.
Eine bekannte Form der mobilen Schlachtung ist die Weideschlachtung. Sie ist mit Genehmigung zulässig für Rinder, die ganzjährig auf der Weide gehalten werden.46 Die Tiere werden mittels Kugel- oder Bolzenschuss auf der Weide betäubt und getötet, ohne dass es einer Fixierung bedarf.47
Auch hier dürfen zwischen Betäubung und Setzen des Entblutungsstichs maximal 60 Sekunden liegen.48 Das getötete Tier muss anschließend innerhalb von 60 Minuten zu einem Schlachthof transportiert werden. Das Ausnehmen, Enthäuten und Zerteilen darf nämlich gesetzlich nur in einem Schlachthof erfolgen.49
Bei der teilmobilen Schlachtung kommt das Schlachtunternehmen mit einer mobilen Schlachtbox auf den Hof. Betäubung und Schlachtung vollzieht es vor Ort und transportiert das getötete Tier anschließend zum Schlachthof.
Bei Schweinen erfolgen mobile Schlachtungen bisher meistens bei Schweinen in Freilandhaltung, wovon es in Deutschland sehr wenige gibt. Insgesamt wird diese Schlachtmethode für Schweine kaum praktiziert.50
Geflügel kann ebenfalls in sogenannten Gefügelschlachtmobilen unter strengen Auflagen am Herkunftsbetrieb geschlachtet werden.51 Auch dies wird bisher nur sehr selten gemacht.
Die Zahl der Schlachtbetriebe geht in den letzten Jahren stark zurück.52 Viele kleine Betriebe schließen, es gibt so gut wie keine Metzger*innen mehr, die selber schlachten. Grund dafür ist, dass einige wenige Großunternehmen den Markt beherrschen. Der Marktanteil der vier größten Schlachtunternehmen liegt bei 58%.53
Selbst zu schlachten ist für Metzger*innen nicht mehr rentabel, da der Preisdruck durch die großen Schlachtunternehmen zu groß wird. Oft werden sie außerdem den EU-Vorgaben nicht gerecht und können sich die Umrüstung im Gegensatz zur Schlacht-Industrie nicht leisten.54
Dass viele Menschen denken, die Schlachtung bei kleinen Metzger*innen mit eigener Schlachtung wäre besser, ist ein Trugschluss. Auch hier wird ein Tier unnötigerweise getötet, obwohl es leben will.
Die Betäubungsmethoden und Entblutung sind darüber hinaus dieselben wie in den großen Betrieben. Einziger Unterschied ist, dass weniger Tiere auf einmal geschlachtet werden und dadurch weniger Zeitdruck herrscht.
Tiere aus Bio-Haltung werden in der Regel in denselben Schlachthöfen geschlachtet wie Tiere aus konventioneller Haltung. In den Abläufen der Schlachtung gibt es keine Unterschiede. Der Schlachthof braucht lediglich eine Bio-Zertifizierung.55
Die Bio-Zertifizierung besagt allerdings nur, dass die Tiere aus Bio-Haltung im Schlachthof vor, während und nach der Tötung streng von den anderen Tieren getrennt werden.56
Kleine Bio-Schlachtbetriebe gibt es wegen bürokratischer Hürden und Rentabilität kaum. Das Töten und Betäuben erfolgt aber auch hier wie bei konventionellen Schlachtungen. Es gibt lediglich freiwillige Auflagen der Bio-Verbände in Bezug auf Transportstrecke und Unterbringung am Schlachthof, nicht auf den Schlachtprozess selbst.
Unter Schächten versteht man das rituelle (religiös motivierte) Schlachten von Tieren. In vielen Strömungen des Islams und des Judentums darf, wenn Fleisch konsumiert wird, nur solches konsumiert werden, das halal bzw. koscher ist.
Teilweise wird der Verzehr von Blut als nicht mit der Religion vereinbar angesehen. Beim Schächten geht es daher vor allem darum, dass die Tiere möglichst rückstandslos ausbluten.
Hierzu wird wie bei der konventionellen Schlachtung auch mit einem speziellen Messer ein großer Entblutungsschnitt quer durch die Halsunterseite gezogen. Dadurch werden die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt.
Umstritten ist innerhalb beider Religionen, ob die Tiere vor diesem Schnitt betäubt werden dürfen oder nicht. Manche Strömungen verbieten eine Betäubung, da das Tier hierdurch verletzt wird, obwohl nur gesunde Tiere geschlachtet werden dürfen.57 Andere gehen davon aus, dass die Betäubung das Fleisch verunreinigt oder eine vollständige Entblutung verhindert.
In Deutschland schreibt § 4 TierSchG die Betäubung vor einer Schlachtung vor. Es kann aus religiösen Gründen jedoch nach § 4a Nr. 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung erteilt werden.
Oft wird das betäubungslose Schächten in der Diskussion als besonders “unmenschlich” dargestellt. Die Argumente werden häufig nur verwendet, um antisemitische und islamfeindliche Vorurteile zu verbreiten.58
Wer das betäubungslose Schächten aufgrund religiöser Ansichten grausam findet, muss in letzter Konsequenz gegen das Schlachten generell sein. Eine sanfte, “humane” Tötung von empfindungsfähigen Lebewesen gibt es nicht.59
Jede Tötung von Tieren ist mit Schmerzen, Leiden und Angst verbunden. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung bei der konventionellen Schlachtung vermag diesen Fakt nicht zu beseitigen.60
Die Betäubungsmethoden verursachen ebenso Schmerzen und Angst und da es hohe Fehlbetäubungsraten gibt, kommt es auch in konventionellen Schlachthöfen nicht selten zu betäubungslosen Tötungen.
Schlachtung bedeutet immer das Beenden eines Lebens, also den Tod für ein Tier, das – wie alle anderen – leben möchte. Das Schlachten eines Tieres widerspricht also für sich genommen bereits jeglichem Tierschutz.
Immer wieder gibt es Berichte von Tieren, die fliehen und dem Transport oder Schlachthaus entkommen. Das zeigt ganz klar, dass die Tiere sich gegen diese Behandlung wehren und als Akteur*innen auftreten, die ihre Interessen kommunizieren.
Im Zusammenhang mit der Schlachtung kommt es zusätzlich zum Tod noch zu vielen weiteren Tierschutz-Problemen, die als Tierqual bezeichnet werden können62:
Nach der TierSchlV müssen Schmerzen, Angst und Leiden bei der Schlachtung eigentlich vermieden werden. Wie bereits beschrieben, lassen die verschiedenen Methoden der Betäubung dies jedoch schon gar nicht zu.
Die zugelassenen Betäubungsmethoden erzeugen Schmerzen und Leiden bei den Tieren. Außerdem kommt es häufig zu Fehlbetäubungen, sodass die Tiere bei vollem Bewusstsein miterleben, wie ihnen der Entblutungsschnitt gesetzt wird und sie verbluten.
Bei Rindern liegt die Fehlbetäubungsrate bei bis zu 9%, bei Schweinen bis zu 12,5 %.63 Das sind jährlich etwa 6,47 Millionen fehlerhaft betäubte Schweine und 288.000 Rinder. Die Zahlen sind seit Jahren bekannt und öffentlich, werden aber toleriert.
Auch beim Entbluten selbst kommt es zu Fehlern. Manche Tiere entbluten dadurch zu langsam und sind vor den weiteren Verarbeitungsschritten, noch gar nicht tot.
Etwa 1% der Schweine (also knapp 600.000 Tiere jährlich) gelangen so ins Brühbad, wenn sie noch wach sind oder wachen dort auf und werden bei lebendigem Leib verbrüht.64
Bei Hühnern erfolgt der automatisch gesetzte Entbluteschnitt lediglich als einseitiger Halsschnitt. Für ein schnelles Entbluten wäre bei vielen Hühnern aber ein beiderseitiger Halsschnitt nötig. Ein manuelles Nachschneiden ist wegen der schnellen Laufbänder jedoch so gut wie unmöglich.65
Hinzu kommen viele weitere Probleme im Zusammenhang mit der Schlachtung:66
Insgesamt kann man die Schlachtung als den Höhepunkt der Tierquälerei betrachten, der “Nutztiere” ihr ganzes Leben lang ausgesetzt sind. Hier nimmt das ohnehin schon traurige, kurze Leben dieser Tiere ein gewaltsames und grausames Ende, welches neben dem Tod mit zahlreichen Schmerzen und Leiden verbunden ist.
Seit dem 01.09.2017 ist es in Deutschland verboten, schwangere (“trächtige”) Rinder und Schweine im letzten Drittel der Schwangerschaft zur Schlachtung abzugeben.71 Wie mit hochschwangeren Tieren umzugehen ist, die bereits im Schlachthof gelandet sind, regelt das Gesetz allerdings nicht.
Das Gesetz sieht zudem Ausnahmen vor. Ausgeschlossen von der Regelung sind Schafe und Ziegen sowie kranke Tiere. Diese Ausnahmen sind nicht nachvollziehbar.
Für die Ausnahme von Schafen und Ziegen aus dieser Regelung wird als Argument angeführt, dass diese nicht künstlich besamt werden und deshalb Schwangerschaften nicht kontrolliert und überprüft werden könnten, wie bei Rindern und Schweinen.72
Tiermedizinische Gegenstimmen sagen, dass durch ein entsprechendes Management und mittels Ultraschall sehr wohl Schwangerschaften kontrolliert und im Zweifel festgestellt werden könnten.73
Kranke schwangere Tiere könnten zudem schmerz- und stressfrei für Mutter und Kind mit einem hochdosierten Narkosemittel eingeschläfert werden – ohne die Mutter dem Stress des Transports und Schlachthofs auszusetzen und den Fötus den möglichen Schmerzen.74
In der Wissenschaft herrscht Uneinigkeit darüber, ob der Fötus im letzten Drittel der Schwangerschaft Schmerzen empfindet.75 Es gibt jedoch Anhaltspunkte dafür. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) spricht sogar von einem “langsamen Erstickungstod” des Fötus nach der Schlachtung der Mutter.76
Das Verbot beruht daher aufgrund dieser Uneinigkeit vor allem auf ethischen Überlegungen.77
Die Zahlen hochschwangerer Tiere, die geschlachtet werden, sind nicht ganz eindeutig. Zumindest vor dem Verbot ging man von 3 % der Milchkühe, 1,5 % der Mastrinder, 0,5% der Schweine, 0,8% der Schafe und 0,2% der Ziegen aus.78 Bei den Schafen und Ziegen hat sich durch ihre Ausnahme vom Verbot wahrscheinlich nichts an diesen Zahlen geändert.
Bei Tieren wird statt von “Schwangerschaft” von “Trächtigkeit” gesprochen. Die Differenzierung zwischen Menschen und Tieren in den Begrifflichkeiten zieht sich durch sämtliche Bereiche und soll eine Distanz zu Tieren schaffen und sie als andersartig darstellen, verdinglichen und herabwerten.79
Nein, die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) reicht nicht aus, um dem Schutz von Tieren ausreichend Rechnung zu tragen.
Ganz grundsätzlich werden empfindungsfähige Lebewesen umgebracht, die leben möchten. Es ist bereits in sich widersprüchlich, Tiere, während man sie tötet, schützen zu wollen. Die Tiere gar nicht erst für Menschen zu züchten, zu halten und zu schlachten, ist die einzige Methode, die es wirklich rechtfertigen würde, von Tierschutz zu sprechen.
Menschen versuchen mit allen Mitteln das Töten “humaner” zu gestalten und ethisch zu rechtfertigen. So werden Arten der Betäubung und Stressvermeidung in Gesetzen verankert, um ein besseres Gewissen zu haben.
Dass jedoch mit einem immensen Gewaltakt ein Leben beendet wird, ist völlig normalisiert und wird gerne ausgeblendet. In der Praxis zeigt sich jedoch auch, dass die durch die TierSchlV vorgeschriebenen Betäubungsmethoden selbst immense Schmerzen und Leiden hervorrufen.
Außerdem werden aufgrund von Zeit- und Wirtschaftlichkeitsdruck die Vorgaben der TierSchlV oft gar nicht eingehalten Diese Gesetzesverstöße sind bekannt, aber werden in einem gewissen Rahmen einfach toleriert. Die Kontrollen zur Einhaltung finden nur mangelhaft statt.
Unsere Vision ist eine Welt, in der alle Tiere und deren Rechte als Teil einer gerechten Gesellschaft respektiert und geschützt werden.
Wir wollen eine Gesellschaft etablieren, in der die Interessen aller Tiere vertreten werden. Dies bedeutet im Endeffekt, dass keine Schlachtungen mehr stattfinden, da alle Tiere ein Interesse daran haben zu leben.
Bis es soweit ist, sollten die Tierschutz-Standards erhöht werden:
1 Art. 2 lit. j der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24.09.2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.
2 § 4 der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchfrührung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (TierSchlV).
3 Art. 1 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24.09.2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.
4 Food and Agriculture Organization of The United Nations (FAO), in Deutschland geschlachtete Tiere im Jahr 2020 (ohne Fische und Meerestiere, Kaninchen sind nicht erfasst),https://www.fao.org/faostat/en/#data/QCL
5 Statistisches Bundesamt, destatis.de (zuletzt aufgerufen am 05.07.2022); Food and Agriculture Organization of The United Nations (FAO), in Deutschland geschlachtete Tiere im Jahr 2020 (ohne Fische und Meerestiere, Kaninchen sind nicht erfasst),https://www.fao.org/faostat/en/#data/QCL
6 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 050 vom 07.02.2022
7 Food and Agriculture Organization of The United Nations (FAO), europaweit geschlachtete Tiere im Jahr 2020 (ohne Fische und Meerestiere),https://www.fao.org/faostat/en/#data/QCL
8 Food and Agriculture Organization of The United Nations (FAO), weltweit geschlachtete Tiere im Jahr 2020 (ohne Fische und Meerestiere),https://www.fao.org/faostat/en/#data/QCL
9 § 12 TierSchlV
10 Vollzugshinweise zur Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und zur Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012, Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung
11 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT), Merkblatt Nr. 75 Anhang 3, Töten von Nutztieren durch Halter oder Betreuer – Entblutung und Anwendung von Rückenmarkszerstörern (Februar 2018), S. 2.
12 Anlage 2 (zu § 12 Abs. 6) TierSchlV.
13 Hirt, A., Maisack, C., Moritz, J. (2016), TierSchG, S. 1122 f.
14 BT-Drs. 17/10021 vom 15.06.2012.
15 Eder, J. (2016, 20.10.) So sieht es in deutschen Schlachthöfen aus, agrarheute (zuletzt aufgerufen am 05.07.2022).
16 Heinrich-Böll-Stiftung (2021), Schlachthöfe in Deutschland – Klima der Angst, Fleischreport 2021, S. 38 ff.
17 BT-Drs. 17/10021 vom 15.06.2012, S. 12.
18 § 12 TierSchlV.
19 Vollzugshinweise zur Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und zur Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012, Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung.
20 BZfE, Schweinefleisch: Verarbeitung – Transport und Schlachtung, Stand 03.12.2019.
21 Wullinger-Reber, H.S. (2019), Mobile Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung. Tierschutz, Fleischqualität und Lebensmittelsicherheit, München: LMU, Tierärztliche Fakultät.
22 Bundesinstitut für Risikobewertung (2003), Empfehlungen zur hygienischen Gewinnung von Geflügelfleisch (zuletzt aufgerufen am 18.07.2022)
23 Gocke, A. (2000), Untersuchung über den Einsatz einer Hähnchenfangmaschine in Mastbetrieben in Norddeutschland, Tierärztliche Hochschule Hannover, S. 61ff.
24 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Abschnitt 5 Kapitel III.
25 § 12 Abs. 1 TierSchlV.
26 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Merkblatt zur Überprüfung von penetrierenden Bolzenschussapparaten, S. 2 f.
27 Kohlen, S. (2011), Untersuchungen zum korrekten Treffpunkt für den Bolzenschuss bei der Betäubung von Rindern bei der Schlachtung, München: LMU, Tierärztliche Fakultät.
28 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT), Merkblatt Nr. 89, Tierschutzgerechtes Schlachten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, S. 14.
29 BT-Drs. 17/10021 vom 15.06.2017, S. 6.
30 Hirt, A., Maisack, C., Moritz, J. (2016), TierSchG, S. 1081.
31 European Food Safety Authority (EFSA). (2004). Welfare aspects of the main systems of stunning and killing the main commercial species of animals, EFSA Journal, 45, S. 16.
32 BT-Drs. 17/10021 vom 15.06.2017, S. 1.
33 Berg, C., Raj, M., Review Of Scientific Research Studies On Poultry Stunning Methods, S. 111, 113 ff., in: Grandin, T., Cockram, M., The Slaughter Of Farmed Animals. Practical Ways Of Enhancing Animal Welfare (2020).
34 EFSA. (2004). Welfare aspects of the main systems of stunning and killing the main commercial species of animals, EFSA Journal, 45, S. 16.
35 v. Wenzlawowicz, M., Holmes, R., Schwarzlose, I., et al. (2017) Hochvoltelektrobetäubung beim Schlachtschwein – Problemstellung und Schlussfolgerungen für die Vollzugpraxis, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle (4/2017), S. 227.
36 Niemeyer, A. (2020, 30.03.) Betäubung beim Schlachten: Wie Schweine leiden, NDR.
37 EFSA. (2020). Welfare Of Pigs At Slaughter, EFSA Journal 2020, 18(6):6148, S. 64 f.
38 American Veterinary Medical Association (AVMA). (2020), Guidlines for the Euthanasia of Animals, 2020 Edition, S. 28.
39 EFSA. (2020), Welfare Of Pigs At Slaughter, EFSA Journal 2020, 18(6):6148, S. 64 f.
40 Machold, U. (2015), Kohlendioxid-Betäubung beim Schwein – Gibt es eine tierschutzgerechtere Gasbetäubung?, Mitteilungsblatt Fleischforschung Kulmbach (54), Nr. 208 (87 – 94).
41 Zvonek, K. (2017), Am Ende Panik… Tierschutzprobleme bei der routinemäßig durchgeführten CO2-Betäubung am Schlachthof – dringender Forschungsbedarf, in: AgrarBündnis e.V. (Hrsg.), Der kritische Agrarbericht 2017, S. 248 ff.
42 Zvonek, K. (2017), Am Ende Panik… Tierschutzprobleme bei der routinemäßig durchgeführten CO2-Betäubung am Schlachthof – dringender Forschungsbedarf, in: AgrarBündnis e.V. (Hrsg.), Der kritische Agrarbericht 2017, S. 248 ff.
43 Zvonek, K. (2017), Am Ende Panik… Tierschutzprobleme bei der routinemäßig durchgeführten CO2-Betäubung am Schlachthof – dringender Forschungsbedarf, in: AgrarBündnis e.V. (Hrsg.), Der kritische Agrarbericht 2017, S. 248 ff.
44 Hänsch, F.J. (2009). Betäubungstiefe und Fleischqualität bei Schlachtputen nach Betäubung mit Kohlendioxid und mit Zusatz von Argon, Hannover: Tierärztliche Hochschule, S. 12.
45 Wullinger-Reber, H.S. (2019),Mobile Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung. Tierschutz, Fleischqualität und Lebensmittelsicherheit, München: LMU, Tierärztliche Fakultät, S. 21.
46 § 12 Abs. 2 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV).
47 Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT), Merkblatt Nr. 136 – Kugelschuss auf der Weide als Betäubungs- /Tötungsverfahren zur Schlachtung von Rindern (November 2013), S. 7.
48 Anlage 2 (zu § 12 Abs. 6) TierSchlV.
49 § 12 Abs. 2 Tier-LMHV.
50 Wullinger-Reber, H.S. (2019). Mobile Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung. Tierschutz, Fleischqualität und Lebensmittelsicherheit, München: LMU, Tierärztliche Fakultät, S. 22.
51 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Weideschlachtung, mobile und teilmobile Schlachtung, https://www.lfl.bayern.de/iba/haushalt/254533/index.php (zuletzt aufgerufen am 06.07.2022).
52 Fittkau, L. (2022, 19.04.), Das Sterben der kleinen Schlachthöfe, Deutschlandfunk Kultur (zuletzt aufgerufen am 07.07.2022).
53 Spiller, A., Busch, G. (2021, 17.12.), Wie Tiere zu Fleisch werden, APuZ 51 – 52/2021, S. 26, 28
54 Soltys, M. (2019, 19.03.), Das Schlachten steht längst nicht mehr im Mittelpunkt, Südwest-Presse (zuletzt aufgerufen am 06.07.2022).
55 Bio-Schlachthöfe in Deutschland, oekolandbau.de (zuletzt aufgerufen am 05.07.2022).
56 Frühschütz,L. (2014, 01.10.), Schlachtet Bio besser?, Schrot & Korn (zuletzt aufgerufen am 06.07.2022).
57 Rabbiner Levinger, Dr. I. M. (1997). Die Jüdische Schlachtmethode. Das Schächten, in: Potz, Schinkele, Wieshaider (Hrsg.), Religionsrechtliche Schriften 2 – Schächten – Religionsfreiheit und Tierschutz
58 Williger, D. (2021), Verbotener Standard. Schächten in der deutsch-jüdischen Geschichte, APuZ 51 – 52/2021, S. 42 ff.
59 Sezgin, H. (2011.29.06.), Fleischverzicht ist konsequenter, Kommentar zum Schächtverbot, taz (zuletzt aufgerufen am 06.07.2022).
60 Schulze, W., Schultze-Petzold, H., Hazem, A. S., Gross, R. (1978, 05.02.), Versuche zur Objektivierung von Schmerz und Bewusstsein in der konventionellen (Bolzenschussbetäubung) sowie religionsgesetzlichen (“Schächtschnitt”) Schlachtung von Schaf und Kalb. Deutsche Tierärztliche Wochenschrift Nr. 2/1978, S. 62 ff.
61 Bsp.: Roeder, L. (2022, 22.03.) Bulle flüchtet von Alzeyer Schlachthof, Allgemeine Zeitung (zuletzt aufgerufen am 07.07.2022).
62 Cockram, M. (2020), Welfare Issues at Slaughter, S. 5ff., in: Grandin T., Cockram, M., The Slaughter Of Farmed Animals. Practical Ways Of Enhancing Animal Welfare (2020).
63 BT-Drs. 17/10021 vom 15.06.2012, S. 6 f.
64 BT-Drs. 17/10021, v. 15.06.2012, S. 6.
65 Albert-Schweitzer-Stiftung, Masthühner, https://albert-schweitzer-stiftung.de/massentierhaltung/masthuehner (zuletzt aufgerufen am 06.07.2022).
66 Cockram, M. (2020), Welfare Issues at Slaughter, S. 5ff., in: Grandin T., Cockram, M., The Slaughter Of Farmed Animals. Practical Ways Of Enhancing Animal Welfare (2020).
67 Rybarczyk A., Łupkowska, A., Hartuna, B., Sulerzycka, A. (2017, 22.06.), Auswirkungen des Nahrungsentzugs vor der Schlachtung und des Geschlechts auf die Qualität von Schweinefleisch, Fleischwirtschaft 7/2017, S. 92.
68 Bsp.: https://www.derwesten.de/staedte/dortmund/dortmund-metzgerei-werne-tierquaelerei-schlachthof-kuehe-misshandlungen-tierschutz-chef-id232905115.html (zuletzt aufgerufen am 07.07.2022); https://www.tagesschau.de/investigativ/fakt/razzia-schlachthof-101.html (zuletzt aufgerufen am 07.07.2022); https://www.nordkurier.de/brandenburg/ermittlungen-wegen-tierquaelerei-gegen-schlachthof-in-neuruppin-0641970401.html (zuletzt aufgerufen am 07.07.2022).
69 Nagesh, A. (2017, 31.12.), The Harrowing Psychological Toll Of Slaughterhouse Work, metro.co.uk (zuletzt aufgerufen am 15.07.2022).
70 Pachner, C., Unger, M. (2015, 16.11.), Arbeiten im Schlachthof – Welche psychischen und physischen Belastungen dieser Job mit sich bringt, news.at (zuletzt aufgerufen am 06.07.2022).
71 § 4 des Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen (Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz- TierErzHaVerbG).
72 Looden, S. (2017, 2.6.), Schlachtverbot für trächtige Tiere. Weser-Kurier (zuletzt aufgerufen am 08.07.2022).
73 TVT (2015, 19.05.). Stellungnahme der TVT zum gesetzlichen Verbot der Schlachtung von Tieren in fortgeschrittenem Trächtigkeitsstadium.
74 Bundestierärztekammer (2017, 19.05.), BTK begrüßt Gesetzentwurf zu Verbot der Schlachtung hochträchtiger Tiere. Pressemitteilung.
75 Saffaf, J., Wohlfahrt, S., Dildei, C., et. al. (2015), “S!GN” – Schlachtung gravider Nutztiere. Ein Forschungsprojekt stellt sich vor. Deutsches Tierärzteblatt 09/2015, S. 1257.
76 TVT (2015, 19.05.). Stellungnahme der TVT zum gesetzlichen Verbot der Schlachtung von Tieren in fortgeschrittenem Trächtigkeitsstadium.
77 Felde, B., Podlowski J. (2020), Wann beginnt das Tier? Das ethische begründete Tierschutzrecht – unter besonderer Berücksichtigung der Schlachtung trächtiger Rinder, Natur und Recht 2020 (42), S. 300 ff.
78 EFSA, Erkenntnisse zum Tierschutz bei der Schlachtung tragender Tiere.
79 Mahlke, S. (2013), Distanzierender Sprachgebrauch in Bezug auf Tiere. Eine kritische Diskursanalyse in Bezug auf Anthropozentrismus und Speziesismus. Universität Genf, S. 46
80 Eurogroup for Animals, Animal Welfare At The Time Of Killing And Slaughter, Position Paper (May 2021), S. 3.