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Jeden Tag rollen auf europäischen Autobahnen schwere Lastwagen. Dabei hat fast jede*r schon einmal die Anhänger mit Luftlöchern gesehen, aus denen Schweinenasen oder Rinderohren herausspitzen: Tiertransporte.
Für die meisten Menschen ein trauriger Anblick. Liegt hier doch einer unserer wenigen letzten Berührungspunkte mit den Tieren, die täglich für den menschlichen Konsum getötet werden.
Und in der Tat sollte der Anblick zu denken geben. Die meisten Tiere, die wir in solchen Transportern sehen, befinden sich auf dem Weg in den Tod. Doch bereits die Fahrt an sich geht mit enormen Leiden, Stress und nicht selten auch Schmerzen für die Tiere einher.
Spätestens der Weg in den Schlachthof bedeutet für Tiere in der industriellen Tierhaltung, dass sie von einem Ort zum anderen transportiert werden. Aber auch vorher werden Tiere oftmals schon über weite Strecken befördert.
Im Jahr 2020 wurden innerhalb Deutschlands 727 Millionen Tiere transportiert.1
Innerhalb der EU und von der EU in Drittstaaten waren es im Jahr 2019 etwa 1,6 Milliarden lebend transportierte Landtiere.2
85 Prozent der Transporte finden innerhalb der EU statt, 15 Prozent sind Lebendtier-Exporte ins Nicht-EU-Ausland.3
Jährlich finden in der EU insgesamt etwa 170 Millionen “Nutztier”-Transporte statt, wovon 10 Prozent Langstreckentransporte (mehr als 8 Stunden) sind.4
Etwa 230 Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Geflügeltiere wurden dabei 2019 lebendig ins EU-Ausland exportiert.
Rinder, Schweine und Schafe vor allem nach:5
Geflügeltiere vor allem nach:
Unter einem Tiertransport versteht man den Transport von mindestens einem lebenden Tier. Transportiert werden:
Einen sehr großen Teil der Tiere, die transportiert werden, machen Tiere aus landwirtschaftlicher Haltung aus. Auf diese Tiere fokussiert sich der nachfolgende Artikel.
Tiere leben in der industriellen Tierhaltung nicht mehr ihr ganzes Leben an einem Ort. Hochspezialisierte Betriebe prägen mittlerweile die sogenannte Nutztierhaltung. Das bedeutet, dass Betriebe lediglich auf einen Lebensabschnitt der Tiere fokussiert sind.7
So gibt es:
Das führt dazu, dass viele Tiere mehrmals in ihrem Leben von einem Betrieb zum anderen transportiert werden. Ein Mastschein beispielsweise erlebt in seinem nur auf sechs Monate veranschlagten Leben mindestens drei Transporte:
Vom “sauenhaltenden” Betrieb, wo es geboren wurde, kommt es nach drei bis vier Wochen zu einem Ferkelaufzuchtbetrieb und anschließend mit neun bis zehn Wochen zu einem Mastbetrieb. Nach 90 Tagen Mast wird es zuletzt zum Schlachthof transportiert.8
Die Strecken werden zudem immer länger, weil es immer weniger, dafür aber sehr große Betriebe gibt.9 Seit Jahren nimmt auch die Zahl der Schlachthäuser in der gesamten EU ab, wodurch die Wege von Mastbetrieben zu den Schlachthäusern immer weiter werden.10
Auch aufgrund des freien Binnenmarktes der EU-Staaten werden Tiere innerhalb der EU nicht nur innerhalb der Mitgliedsstaaten, sondern über Ländergrenzen hinweg transportiert.11
Durch die immer weitergehende Globalisierung kommt es zudem zu einer großen Zahl an Transporten ins Nicht-EU-Ausland. Die EU schloss mit mindestens 16 Drittstaaten Abkommen über den Transport lebender Tiere ab.12
Dies stellt ein großes Problem dar, da in Länder ohne Tierschutz-Vorgaben exportiert wird und es dort keine Kontrollen mehr gibt, wie mit den Tieren umgegangen wird.
Dass die Tiere lebendig transportiert werden, hat wie so oft in der industriellen Tierhaltung vor allem Kostengründe. Der Transport von Fleisch statt lebender Tiere, die am Ankunftsort geschlachtet werden, wäre schlichtweg teurer.
Fleisch muss unter strengen Vorschriften in Kühllastern transportiert werden, wobei die Kühlkette zu keinem Zeitpunkt unterbrochen werden darf.13
Auch der Transport von Samen oder Embryonen statt lebender Zuchttiere, ist unter den aktuellen Vorgaben aufwändiger und teurer, wäre jedoch möglich.
Ein weiterer Grund für Transporte ins Nicht-EU-Ausland ist teilweise, dass Tiere nach eigenen kulturellen Vorstellungen geschlachtet werden sollen.
Der Großteil der Transporte innerhalb der EU findet mit LKWs auf den Straßen statt. Dabei handelt es sich um ein- oder mehrstöckige Transporter mit Luftlöchern.
Kleine Tiere wie Hühner, Puten, Gänse, Enten und Kaninchen sind in gestapelten, sehr beengten Boxen untergebracht. Diese Behälter sind mindestens 23 cm hoch und pro Lebendgewicht von 1 kg Tier muss eine Fläche von 200 cm2 zur Verfügung stehen.14
Je nach Tierart können die Transporter mehrere Ladeebenen haben. Rinder dürfen auf zwei Stöcken, Schweine, Schafe und Kälber auf drei und Ferkel oder Lämmer sogar auf vier Stockwerken transportiert werden.15
Bei einer Ladefläche von 33 bis 38 m2 dürfen beispielsweise 30 bis 35 erwachsene Rinder oder 150 Schweine verladen werden.
Zulässig ist grundsätzlich auch der Transport in Zügen. In Deutschland hat die Deutsche Bahn Tiertransporte jedoch 2001 aufgrund öffentlicher Kritik komplett eingestellt.16
Auch per Schiff werden zahlreiche Tiere lebend transportiert. Hier kommt es teilweise zu extrem langen Transportstrecken und -zeiten unter miserablen Bedingungen.
Eine der längsten Strecken der Welt ist von Westaustralien in den Nahen Osten, vor allem Israel und Libanon. Die Tiere, meist Schafe und Rinder, sind mindestens drei Wochen unterwegs. Dort kam auch eines der größten Tiertransport-Schiffe der Welt zum Einsatz, das 20.000 Rinder oder 75.000 Schafe fasste.17
Aber auch zwischen EU-Mitgliedsstaaten wurden 2018 auf dem Seeweg 2,8 Millionen Schafe und Rinder nach Kroatien, Frankreich, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien transportiert.18
Typischerweise verteilt sich der Transport bei langen Strecken auf mehrere Transportmittel. Die Tiere werden zunächst mittels LKWs zu Häfen transportiert und dort auf Schiffe umgeladen. Ein bekanntes Schiff, Bahijah, transportiert zwischen 20.000 und 30.000 Tiere zwischen Portugal und Israel.19
Auf die zahlreichen gesonderten Probleme im Rahmen von Schiffstransporten wird weiter unten eingegangen.
Immer wenn es zu Transporten kommt, ist dies mit Stress für die Tiere verbunden.20 Häufig kommt es zusätzlich zu gravierenden Leiden und Schmerzen.
Die Tiere sind beim Transport vielen tierschutzrelevanten Faktoren ausgesetzt:21, 22, 23
Bereits das Einfangen und Verladen bedeutet in der Regel enormen Stress bis hin zu Schmerzen. Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Tiere hierbei geschlagen und getreten werden. Mit elektrischen Treibern und Stöcken werden die Tiere häufig gezwungen, sich zu bewegen, wenn sie dies aus Angst oder Stress nicht freiwillig tun.25
Masthühner beispielsweise werden im Mastbetrieb durch sogenannte Fänger*innenkolonnen oder mittels Fangmaschinen eingefangen. Beide Methoden sind sehr belastend für die Tiere.26 Die Fänger*innen greifen die Hühner an den Flügeln oder Füßen und tragen oft fünf Tiere in einer Hand, die sie anschließend in die kleinen Transportboxen regelrecht hineinstopfen.
Das Einfangen und Verladen der Tiere ist kaum gesetzlich geregelt. Schon diese erste Phase der Vorbereitung des Transports kann enorme Belastungen für die Tiere darstellen.
Bei den Transporten selbst gibt es grundlegende systematische Probleme, die Leid und Schmerz für die Tiere bedeuten:
Bereits die gesetzlich zulässigen Transportmethoden und -zeiten sind nicht geeignet, die Tiere ohne Leid und Stress zu transportieren. Der Transport in niedrigen Transportboxen beispielsweise – eine gesetzlich zulässige Methode – bedeutet Stress und Leid.
Ebenso sind schon die gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Transportzeiten viel zu lang bemessen.27, 28
Dadurch dass diese an sich schon unzureichenden gesetzlichen Regelungen gar nicht konsequent eingehalten werden, kommt es zu unsagbaren Zuständen auf den Transporten.
So werden sehr häufig die Transportzeiten nicht eingehalten. Gerade an Grenzübergängen in Drittstaaten gibt es gravierende und seit langem bekannte Probleme. So vor allem an der türkisch-bulgarischen Grenze. In den Sommermonaten stauen sich hier Tiertransporter. Die Tiere müssen bei 35 bis 40° C Außentemperatur ohne Wasserversorgung teilweise stunden- bis tagelang in den Transportern in praller Sonne ausharren.29
Nicht zu vernachlässigen ist auch die hohe Unfallgefahr.30, 31 2021 sind schätzungsweise allein in Deutschland knapp 10.000 Tiere im Rahmen von industriellen Tiertransporten aufgrund von Verkehrsunfällen gestorben.32
Zuletzt sieht ein wissenschaftliches Gutachten der EFSA von Januar 2011 im Transport von Tieren auch einen erheblichen Risikofaktor für die Ausbreitung von Tierseuchen in der EU.33
Schiffstransporte von Tieren verursachen vielfältige gesonderte Probleme.
Bei den Schiffen handelt es sich in aller Regel nicht um Transportmittel, die für Tiertransporte gebaut wurden. Lediglich 6 Prozent der Schiffe, die in der EU als Tiertransporter zugelassen sind, wurden ursprünglich zu diesem Zweck konstruiert.34
Die Folge ist, dass eine ausreichende Versorgung der Tiere auf den Schiffen nicht möglich ist. Zudem gibt es häufig keine entsprechenden Ver- und Entladerampen, sodass die Tiere teilweise vom Schiff auf Lastwagen springen müssen oder an einem Bein hängend mit Seilwinden entladen werden.35
Die Transportzeiten auf den Schiffen gelten zudem nicht als Beförderungszeiten, sondern als Ruhezeiten. Obwohl die Bedingungen keinesfalls mit einem Stall vergleichbar sind, indem die Tiere wirklich ruhen können.
Es gibt zahlreiche Berichte von erschütternden Zuständen und behördlichem Versagen:
Das Schiff Elbeik36 beispielsweise irrte drei Monate im Mittelmeer umher, weil es aufgrund des Verdachts der Blauzungenkrankheit nirgendwo anlegen durfte.189 Tiere starben allein aufgrund der Belastungen durch den Transport. Die Überlebenden wurden letztlich nach 3 Monaten Irrfahrt “notgeschlachtet”.37
Bei Schiffstransporten kommt es immer wieder zu Unfällen. So ertranken dieses Jahr beispielsweise 16.000 Schafe im Sudan auf einem Transport, auf dem nur 8.000 Schafe hätten transportiert werden dürfen.38 2019 starben auf einem rumänischen Transport 14.000 Schafe.39
Eine besondere Belastungssituation stellt der Transport für sehr junge Tiere und für schwangere Tiere dar.
Bisher dürfen Kälber erst ab einem Mindestalter von elf Tagen, Ferkel ab drei Wochen und Lämmer ab einer Lebenswoche mehr als 100 km transportiert werden.40
Die Grenzen sind willkürlich gesetzt, denn ob einige Tage mehr oder weniger: es handelt sich um Tierkinder. Ein Transport über weite Strecken, unter dem Eindruck der vorangegangenen frühen Trennung von ihren Müttern und ihrer gewohnten Umgebung, bedeutet großen Stress. Hinzu kommt, dass sie eigentlich noch auf Muttermilch angewiesen sind.
Schweine würden normalerweise ca. drei Monate Muttermilch trinken. In der industriellen Tierhaltung “entwöhnt” man sie nach drei Wochen, in Bio-Haltung trinken sie 40 bis 42 Tage bei der Mutter.41
Kälber müssen nach Gesetz spätestens alle neun Stunden vom Transporter entladen und mit Milchersatz versorgt werden42, da dies während der Fahrt nicht möglich ist.43 In der Praxis werden diese Zeiten aufgrund des Aufwands und wirtschaftlichen Drucks kaum eingehalten.
Zudem mangelt es an Versorgungsstellen, also Ställen auf Transportstrecken, die genau für den Zweck der Ruhe- und Versorgungsphasen gedacht sind.
Ab Januar 2023 ist ein Transport von Kälbern in Deutschland aufgrund der Problematik der Versorgung erst nach 28 Tagen zulässig.44 Für Ferkel und Lämmer gibt es weiterhin keine Einschränkungen.
Ebenso dürfen schwangere Tiere im letzten Drittel der Schwangerschaft und eine Woche nach Geburt dürfen eigentlich nicht transportiert werden.45 In den anderen Zeiträumen der Schwangerschaft dürfen sie jedoch transportiert werden, was eine enorme Belastung darstellt.
Es kommt häufig zu Verstößen. Vor allem, weil das Schwangerschaftsstadium der Tiere aufgrund mangelnder Expertise der Tierhalter*innen und Transporteur*innen nicht bekannt ist.46 Die häufigsten Verstöße im Zusammenhang mit mangelnder Transportfähigkeit beziehen sich auf trächtige Tiere und vor allem Tiere, die bereits 90 Prozent der Schwangerschaft hinter sich haben. In einigen Fällen bringen sie ihre Kinder während des Transports zur Welt.47
Viele schwangere Kühe werden für die “Milchproduktion” in die Türkei transportiert. Obwohl die gravierenden Probleme an der bulgarisch-türkischen Grenze bekannt sind. Zudem werden die Tiere teilweise zwar als “Milch-” oder “Zuchttiere” gekauft, am Bestimmungsort, aber dennoch direkt geschlachtet.48
Der Transport von Tieren ist in der EU durch die Richtlinie 91/496/EWG und die dazugehörige Verordnung des Rates (EG) Nr. 1/2005 (EU-Transportverordnung) geregelt. Deutschland hat zur Umsetzung der Verordnung zudem die Tierschutz-Transport-Verordnung geschaffen.
Die EU-Transportverordnung wurde in Reaktion auf massive Tiermisshandlungen auf Exportrouten erlassen.49 Zuvor gab es lediglich die Richtlinien 64/432/ EWG50 und 93/119/EG51 sowie die Verordnung (EG) Nr. 1255/9752. Darin waren kaum Anforderungen an die Transportmittel und -zeiten gestellt, nur wenige Tiere umfasst und Zweck war unter anderem die Bekämpfung von Tierseuchen.
Die EU subventionierte in den 1990er Jahren Tier-Exporte in Nicht-EU-Staaten stark.52 Nach Aufdeckungen über verstörende, bewusste Tierquälereien und miserable Bedingungen auf den Transportwegen und in den Bestimmungsländern, strich die EU 2005 die Subventionen schließlich und erließ die Verordnung zum Schutz von Tieren während des Transports.
Die Verordnung zielt darauf ab, Verletzungen und unnötiges Leiden von Tieren beim Transport zu vermeiden. So setzt die Verordnung Mindestanforderungen an die Transportfähigkeit, Besatzdichte, Beförderungs- und Ruhezeiten, Verfügbarkeit von Wasser und Essen, Organisation des Transports und Anforderungen an die Fahrer*innen gestellt werden.
Umfasst sind allerdings lediglich Wirbeltiere, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit innerhalb der EU oder aus oder in die EU transportiert werden.
Gar nicht oder unzureichend ist der Transport von Fischen, Krebstieren, wirbellosen Tiere, Versuchstieren sowie Pferden und Eseln geregelt, obwohl diese zu großen Zahlen lebendig transportiert werden.53
Hochproblematisch ist, dass die EU-Verordnung nicht konsequent eingehalten wird. Sowohl innerhalb der EU kommt es zu zahlreichen Verstößen, als auch an Grenzen und in Drittländern.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)54 gilt die EU-Transportverordnung zwar auch über die Grenzen der EU hinaus. Aber dort finden keine Kontrollen statt und Drittstaaten sehen keine Veranlassung, auf ihrem Hoheitsgebiet fremde Gesetze zu beachten.
Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die in der Verordnung gesetzten Anforderungen den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr standhalten und veraltet sind. Die festgesetzten Rahmenbedingungen sind nicht geeignet, das Wohl von Tieren zu gewährleisten.
Im Mai 2020 kündigte die Europäische Kommission an, die europäische Tierschutz-Gesetzgebung bis Ende 2023 zu überarbeiten. Im Rahmen der “Farm to Fork”-Strategie will man sich dabei an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Die Kommission wird auch die Transportverordnung überarbeiten.55 Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage für Tiere in der EU dadurch verbessert.
Zur Durchführung der EU-Transportverordnung hat Deutschland selbst die nationale Tierschutz-Transportverordnung erlassen. Sie definiert manches genauer und teilweise strenger.
In Deutschland dürfen seit Ende 2021 innerstaatliche Tiertransporte nicht länger als acht Stunden dauern. Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30° C beträgt, liegt die gesetzliche Höchstdauer des Transports bei viereinhalb Stunden.56
Die Regelungen gelten jedoch nur für Transporte zum Schlachthof und nicht für gefiederte Tiere. Anzumerken ist daneben, dass die Tiere auch bei Temperaturen unter 30° C Außentemperatur und bei kürzerer Transportdauer enormen Stress erleiden.
In Reaktion auf bekannt gewordene massive Tierschutz-Verstöße in Drittstaaten, haben viele deutsche Bundesländer den Export von lebenden Tieren in bestimmte Staaten ausgesetzt oder eingeschränkt. Dieses proaktive Handeln ist erfreulich.
Zu beachten ist allerdings, dass es keine bundesweite Regelung gibt und die Unternehmen so Schlupflöcher über andere Bundesländer finden. Außerdem findet weiterhin ein Transport in andere EU-Staaten und von dort aus in Drittstaaten uneingeschränkt statt.
Die Veterinärbehörden der Bundesländer genehmigen und kontrollieren Tiertransporte. Polizei und Zoll werden unterstützend bei den Kontrollen tätig.
Problematisch ist, dass hier genauso wie bei anderen Tierschutz-Verstößen ein enormes Kontroll- und Vollzugsdefizit herrscht. Aufgrund von Personalmangel finden auch in diesem Bereich zu wenige Kontrollen statt.
Grundsätzlich sind die Veterinärämter angehalten während der wichtigsten Phasen, also an Ausgangsorten und Grenzkontrollstellen, die Gültigkeit der Zulassungen, Zulassungs- und Befähigungsnachweise und Fahrtenbücher sowie den Zustand der Tiere bezüglich des weiteren Transports zu überprüfen.57
Im Jahr 2014 wurden bei den wenigen Kontrollen, die stattfanden, allein in Deutschland bereits 4.764 Verstöße festgestellt.58 Im Jahr 2018 waren es sogar knapp 6.000 Verstöße.59 Wir gehen von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus.
Die meisten Verstöße bezogen sich auf:60
Außerhalb der EU finden Kontrollen so gut wie nicht mehr statt. Das Ausmaß an Tierschutz-Verstößen kann kaum erahnt werden. Obwohl nach EuGH-Urteil die Tierschutz-Vorschriften der EU bis zum Entladen am Bestimmungsort gelten.
Selbst wenn Kontrollen stattfinden, stehen Polizei und Veterinärämter häufig vor dem Problem, dass sie für die Tiere in der Situation nichts Konkretes tun können. Es gibt nicht ausreichend Versorgungsstationen, an denen Tiere für Ruhepausen abgeladen werden können.61
Zudem werden mittlerweile Regionen, in denen strengere Vorgaben gelten oder von denen erhöhte Kontrollaufkommen bekannt sind, von den Fahrern häufig einfach umfahren.62
Die Tatsache, dass Tiere für den menschlichen Konsum ausgebeutet und getötet werden, ist an sich schon traurig genug.
Das Wohlbefinden der Tiere steht zudem hinter wirtschaftlichen Interessen zurück. Sie werden unter widrigsten Umständen durch die ganze Welt transportiert. Das zeigt deutlich die Skrupellosigkeit des Systems der industriellen Tierhaltung.
Wir wollen eine Gesellschaft etablieren, in der die Interessen aller Tiere vertreten werden. Dies bedeutet, dass Tiere nicht mehr ausgebeutet und getötet werden, da nur so ihre Interessen gewahrt werden. Grundlegend fordern wir, dass keine Tiertransporte mehr stattfinden.
Bis es soweit ist, fordern wir die gravierendsten Probleme während der Tiertransporte durch schonendere Maßnahmen zu beheben:
1 Statistisches Bundesamt, Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, Tiertransporte (zuletzt aufgerufen am 24.08.2022)
2 Eurogroup for Animals, Live Animal Transport: Time to Change the Rules. White Paper on the Revision of Council Regulation (EC) 1/2005 (January 2021), S. 8
3 Massot, A. et. al. (2021). Research for ANIT Committee. Patterns of livestock transport in the EU and to third countries, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies, S. 11
4 Massot, A. et. al. (2021). Research for ANIT Committee. Patterns of livestock transport in the EU and to third countries, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies, S. 11
5 Eurogroup for Animals, Live Animal Transport: Time to Change the Rules. White Paper on the Revision of Council Regulation (EC) 1/2005 (January 2021), S. 8
6 Eurogroup for Animals, Live Animal Transport: Time to Change the Rules. White Paper on the Revision of Council Regulation (EC) 1/2005 (January 2021), S. 13
7 Bericht über die Untersuchung von angeblichen Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union (2021, 14.12.). Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport. Europäisches Parlament Bericht – A9-0350/2021
8 Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, Tiertransporte (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
9 Heinrich-Böll-Stiftung, Produktion in Deutschland. Rabiater Strukturewandel, Fleischatlas 2021, S. 36
10 Massot, A. et. al. (2021). Research for ANIT Committee. Patterns of livestock transport in the EU and to third countries, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies, S. 11
11 Massot, A. et. al. (2021). Research for ANIT Committee. Patterns of livestock transport in the EU and to third countries, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies, S. 19
12 Antwort der Bundesregierung (Drs. 17/14718 vom 06.09.2013) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/14592)
13 Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (2021) Tiertransporte (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
14 Anlage 1 zu § 6 TierSchTrV
15 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV)
16 Ab sofort keine Tiertransporte mehr (2001, 23.03.), Der Spiegel
17 Ocean Shearer, seit 2012 nicht mehr im Einsatz (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
18 Boada-Saña, Kulikowska et al., 2021, Research for ANIT Committee – Animal welfare on sea vessels and criteria for approval of livestock authorisation, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies, Brussels
19 Bahijah, vesselfinder.com (zuletzt aufgerufen am 23.08.2022)
20 Federation of Veterinarians of Europe (FVE) (2008, 15.11.), Position Paper. The Welfare of Animals During Transportation.
21 Federation of Veterinarians of Europe (FVE) (2008, 15.11.), Position Paper. The Welfare of Animals During Transportation.
22 Massot, A. et. al. (2021). Research for ANIT Committee. Patterns of livestock transport in the EU and to third countries, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies, S. 7
23 Eurogroup for Animals, Live Animal Transport: Time to Change the Rules. White Paper on the Revision of Council Regulation (EC) 1/2005 (January 2021), S. 8
24 Albert-Schweitzer-Stiftung, Tiertransporte: Fakten und Zahlen (zuletzt aufgerufen am 18.08.2022)
25 Karremann, M. (2017, 21.11.). Geheimsache Tiertransporte. Wenn Gesetze nicht schützen. ZDF – 37 Grad Dokumentation (44 min)
26 Wolff, I.M. (2020), Auswirkungen der maschinellen Masthuhn-Verladung im Vergleich zur manuellen Verladung auf Tierwohl und Verhalten anhand von Stressparametern, Tierärztliche Fakultät LMU
27 Eurogroup for Animals, Live Animal Transport: Time to Change the Rules. White Paper on the Revision of Council Regulation (EC) 1/2005 (January 2021), S. 16
28 European Food Safety Authority (EFSA) (2011), Scientific Opinion Concerning the Welfare of Animals During Transport
29 Karremann, M. (2017, 21.11.). Geheimsache Tiertransporte. Wenn Gesetze nicht schützen. ZDF – 37 Grad Dokumentation (44 min)
30Jungblut, B. (2022, 12.07.), Tiertransport in Baustelle gekippt: 700 Schweine bei Unfall gestorben, nordbayern.de (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
31 Grommel, C. (2021, 21.04.), Emsland: 5.000 Hühner verbrennen bei Unfall auf A31, landundforst.de (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
32 Vier Pfoten (2021, 17.12.) Unfälle bei Tiertransporten auf deutschen Straßen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen traurige Spitzenreiter (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
33 European Food Safety Authority (EFSA) (2011), Scientific Opinion Concerning the Welfare of Animals During Transport
34 Boada-Saña, Kulikowska et al., 2021, Research for ANIT Committee – Animal welfare on sea vessels and criteria for approval of livestock authorisation, European Parliament, Policy Department
35 Karremann, M. (2017, 21.11.). Geheimsache Tiertransporte. Wenn Gesetze nicht schützen. ZDF – 37 Grad Dokumentation (44 min)
36 ähnlicher Fall Schiff Karim Allah: Ralph, S. (2021, 02.03.), Irrfahrt der Überflüssigen. Wie brutal sich europäische Viehzüchter ihrer Rinder entledigen, Tagesspiegel (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
37 Vier Pfoten (2021, 19.03.), Hafen der Hölle: Was passiert jetzt mit den 1.610 Rindern der Elbeik? (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
38 Redaktionsnetzwerk Deutschland (2022, 12.06.), 16.000 Schafe ertrinken bei Schiffsunglück im Sudan, rnd.de (zuletzt aufgerufen am 18.08.2022)
39 Schuller, J. (2019, 26.11.), Rumänien: Über 14.000 Schafe bei Tiertransport ertrunken, bauernzeitung.ch (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
40 Anhang 1 Kapitel I Nr. 2 e der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
41 Vier Pfoten Deutschland, Brutpflege und Ferkelverhalten (2022, 31.01.), vier-pfoten.de (zuletzt aufgerufen am 24.08.2022)
42 Anhang 1 Kapitel V Nr. 1.4 a der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (EU-Transportverordnung)
43 Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, Dokumentation. Kälbertransporte und Tierschutz – WD 5 – 3000 – 080/20
44 § 10 Abs. 4 TierSchTrV
45 Anhang I Kapitel 1 Nr. 2 a EU-Transport-Verordnung
46 Velarde, A., Teixeira, D., Devant, M., Martí, S. (2021), Research for ANIT Committee – Particular Welfare Needs Of Unweaned Animals And Pregnant Females, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies
47 Bericht über die Untersuchung von angeblichen Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union (2021, 14.12.). Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport. Europäisches Parlament Bericht – A9-0350/2021
48 Karremann, M. (2017, 21.11.). Geheimsache Tiertransporte. Wenn Gesetze nicht schützen. ZDF – 37 Grad Dokumentation (44 min)
49 Richtlinie 64/432/EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen
50 Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22.12.1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung
51 Verordnung (EG) 1255/97 des Rates zur Festlegung von EU-Kriterien für Kontrollstellen und zur Anpassung des Transportplans für den Transport von Tieren
52 Karremann, M. (2017, 21.11.). Geheimsache Tiertransporte. Wenn Gesetze nicht schützen. ZDF – 37 Grad Dokumentation (44 min)
53 Eurogroup for Animals, Live Animal Transport: Time to Change the Rules. White Paper on the Revision of Council Regulation (EC) 1/2005 (January 2021)
54 EuGH (5. Kammer), Urt. v. 23.04.2015 – C-424/13
55 Europäische Kommission, Animal Welfare During Transport (zuletzt aufgerufen am 17.08.2022)
56 § 10 Abs. 1 TierSchTrV
57 BMEL (2019, 13.09.), EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (zuletzt aufgerufen am 18.08.2022)
58 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (2016, 20.07.) Sachstand: Exporte von lebenden Nutztieren aus der EU in Nicht-EU-Länder. WD 5 – 3000 – 059/16, S. 6
59 Arten von gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 durchgeführten nichtdiskriminierenden Kontrollen (2018)
60 Bericht über die Untersuchung von angeblichen Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union (2021, 14.12.). Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport. Europäisches Parlament Bericht – A9-0350/2021
61 Karremann, M. (2017, 21.11.). Geheimsache Tiertransporte. Wenn Gesetze nicht schützen. ZDF – 37 Grad Dokumentation (44 min)
62 Rabitsch, A. (2014), Tiertransporte. Anspruch und Wirklichkeit
63 Beschluss des Bundesrates (2021, 12.02.) Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten, Drs. 755/20
64 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung (2022, 09.06.) Einschränkung von Lebendtiertransporten in bestimmte Drittländer aus Tierschutzgründen – PE 6 – 3000 – 031/22, WD 5 – 3000 – 075/22, S. 10